Ab Mitte 2025 wird die Barrierefreiheit für Websites und Apps gesetzliche Pflicht. Grundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht umsetzt. Ziel ist es, europaweit einheitliche Standards zu schaffen und allen Menschen, insbesondere solchen mit Behinderungen, einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten zu ermöglichen.
In diesem Blogpost möchten wir Ihnen Klarheit über die gesetzlichen Vorgaben geben. Außerdem möchten wir Sie auf Förderungsmöglichkeiten aufklären.
Was heißt das eigentlich: „Barrierefreiheit im Web”?
Barrierefreiheit generell bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt am Alltag teilhaben können. Doch was bedeutet das nun für Webseiten?
Jegliche digitale Inhalte müssen ab Mitte 2025 so gestaltet werden, dass sie von allen Menschen, unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen, genutzt werden können. Dies bedeutet folgendes:
- Anpassungen für Menschen mit Sehbehinderungen für eine visuelle Barrierefreiheit (z. B. Screenreader-Kompatibilität, ausreichende Kontraste).
- Klare Navigation und einfache Sprache für eine kognitive Barrierefreiheit.
- Die Nutzung muss auf verschiedenen Endgeräten und mit assistierenden Technologien möglich sein.
Wie barrierefrei ist Ihre Website?
Diese Punkte sind bei der barrierefreiheit wichtig:
- Ist der Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrund ausreichend?
- Sind Links und Schaltflächen über die Tastatur bedienbar?
- Unterstützt Ihre Website Screenreader?
- Werden klare, verständliche Formulierungen verwendet?
- Sind Formulare leicht zugänglich und korrekt verknüpft?
Aktion Mensch hat einen Schnelltest kreiert, den Sie hier finden können und über den Sie Ihre Webseite grundsätzlich erst einmal auf die bestehende Barrierefreiheit checken können. Auch wenn ein Schnelltest erste Hinweise geben kann, ersetzt dieser keine ausführliche Prüfung nach internationalen Standards wie WCAG oder der deutschen BITV.
- Analyse der bestehenden Website: Prüfung der Barrierefreiheit mit Tools wie dem Barrierefrei-Test von AktionMensch oder durch Experten.
- Optimierung der Inhalte:
- Alternativtexte für Bilder
- Klare Struktur mit Überschriften (H1, H2)
- Anpassung von Kontrasten und Schriftgrößen
- Anpassung der Texte: SEO optimiert und leicht verständlich
- Technische Umsetzung:
- Kompatibilität mit Screenreadern
- Tastaturbedienbarkeit
- Prüfung durch Experten: Regelmäßige Überprüfung auf Einhaltung der WCAG-Standards
Unsere Experten unterstützen Sie gern bei der umfassenden Analyse und Umsetzung aller Anforderungen, damit Ihre Website barrierefrei und für alle zugänglich wird.
Wen betrifft das Gesetz?
Grundsätzlich schreibt das BFSG Barrierefreiheit für private Unternehmen vor, die Produkte und Dienstleistungen in bestimmten Bereichen anbieten, wie zum Beispiel Websites, Apps, E-Commerce und Online-Banking.
Doch nicht alle Unternehmen sind gleichermaßen betroffen.
Private oder rein geschäftliche Angebote (B2B) fallen nicht unter das BFSG. Auch Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von maximal zwei Millionen Euro sind von den Regelungen ausgenommen. Sollte die Umsetzung der Anforderungen außerdem ein unverhältnismäßiges wirtschaftliches Risiko darstellen, können Unternehmen zudem von den Pflichten befreit werden.
Doch auch wenn Sie und Ihr Unternehmen selbst nocht betroffen sein sollten: Das BFSG ist mehr als nur eine gesetzliche Verpflichtung – es ist ein Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft. Barrierefreiheit sollte keinesfalls nur als gesetzliche Vorgabe gesehen werden. Indem sie frühzeitig die Barrierefreiheit einplanen, vermeiden sie nicht nur eventuelle Kosten in der Zukunft, sondern positionieren sich bereits jetzt als fortschrittlich und verantwortungsvoll.
Eine barrierefreie Website erhöht außerdem die Reichweite Ihrer Webseite und verbessert die Nutzererfahrung. Auch Nutzer*innen ohne Behinderung profitieren von einer klaren und leicht navigierbaren Webseite – je intuitiver eine Webseite zu bedienen ist, desto besser.
Rechtliche Konsequenzen
Sollte die Marktüberwachungsbehörde feststellen, dass Ihre Webseite nicht barrierefrei ist, obwohl Sie gesetzlich dazu verpflichtet wären, werden Sie zunächst zur Nachbesserung aufgefordert. Sollte den Forderungen dann nicht nachgekommen werden, drohen hohe Bußgelder und im Extremfall sogar die Einstellung des gesamten elektronischen Geschäftsverkehrs. Die Behörden können sowohl eigenständig als auch auf Hinweis von Verbraucher*innen oder Verbänden aktiv werden. Warten Sie also nicht, bis es zu spät ist. So eine Umstellung der Webseite geschieht nicht über Nacht.
Unterstützung durch Adwing: Mit uns die Barrierefreiheit mittels BAFA-Förderung
Die Umsetzung einer barrierefreien Webseite ist für viele Unternehmen eine Herausforderung. Als akkreditiertes Beratungsunternehmen bieten wir geförderte Unternehmensberatung an, mit der Sie Ihre bestehende Webseite barrierefrei gestalten können.
Mit der BAFA-Förderung haben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die Möglichkeit, bis zu 3.500 EUR für Unternehmensberatungen zu erhalten.
Die Förderung richtet sich nach Ihrem Standort:
- 80 % Förderung in den neuen Bundesländern
- 50 % Förderung in den alten Bundesländern
Unsere Expertise, gemeinsam mit der finanziellen Unterstützung durch die BAFA, ermöglichen es Ihnen, die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zu erfüllen, ohne Ihr Budget zu belasten. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt – von der Analyse Ihrer Webseite bis hin zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen.
Unsere Leistungen:
- Analyse und Beratung zur Barrierefreiheit
- Planung und Umsetzung von Optimierungen
- Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderung und machen Sie Ihre Webseite barrierefrei! Wir von Adwing stehen Ihnen gerne zur Seite.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung.